Kostenübersicht

Abhängig von Ihrer individuellen Situation und dem persönlichen Fortschritt, legen wir gemeinsam die Anzahl und den zeitlichen Abstand der Sitzungen einer psychologischen Beratung fest. Die Kosten richten sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand der jeweiligen Behandlung! So kurz wie möglich und so lange wie nötig.

 

Für Menschen mit nachweislich geringem Einkommen, z. B. für Alleinerziehende und/oder Arbeitslose, Studenten, biete ich einen reduzierten Honorarsatz an.

 

In der Regel erfolgt die Bezahlung direkt nach Beendigung der Beratung gegen Quittung. Desweiteren verweise ich auf den Vertrag, den wir vor Beginn einer Beratung  miteinander vereinbaren.

 

 Sie erhalten eine Privatrechnung. Die Kosten für eine psychologische Beratung können Sie möglicherweise bei Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Aufwendung geltend machen.

Vorgespräch

Telefonisches Erstgespräch zur die Klärung Ihres Anliegens 30 min. kostenlos.

 

Für ein Erstgespräch vor Ort werden Ihnen € 25 (inkl. MwSt.) für 30 min. berechnet.

 

Mobile psychologische Beratung

Eine Beratung (für alle Bereiche) umfasst 60 min. zu einem Betrag von € 70 (inkl. MwSt). Bei 90 min. werden Ihnen € 100 (inkl. MwSt.) berechnet.

 

Online und telefonische Beratung

 Eine Beratung (für alle Bereiche) ist auch ortsunabhängig möglich. Sie umfasst 60 min. zu einem Betrag von € 70(inkl. MwSt.). Bei 90 min. werden Ihnen € 100 (inkl. MwSt.) berechnet.

 

Paarberatung/Mediation

Die Paarberatung oder Mediation (sinnvoll bei Streitgesprächen zur Vermittlung) umfasst 60 min. zu einem Betrag von € 98 (inkl. MwSt.) Bei 90 min. werden Ihnen € 128 (inkl. MwSt.) berechnet.

 

Entspannungsverfahren

Autogenes Training und Progressive Muskelentspannung für Erwachsene und Kinder umfasst eine Kurseinheit von 7 Sitzungen je 60 min. für insgesamt € 280.

 

 

Ermäßigung

 

Auch finanziell schlechter gestellte Menschen sollen nicht zwangsweise auf notwendige psychologische Beratung im eigenen zu Hause verzichten müssen. Deswegen möchte ich meinen Klientinnen und Klienten 30% Ermäßigung einräumen, sofern sie mindestens einer der folgenden Personengruppen angehören:

 
Alleinerziehende, SchülerInnen, StudentInnen, Auszubildende, Wehrpflichtige während der Ableistung der Wehrdienstzeit, Zivildienstleistende, PraktikantInnen, Schwesternschülerinnen, EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld I oder II, RentnerInnen (auch bei Erwebsminderungsrente). 

 

Weitere Möglichkeiten, biete ich nach Vereinbarung an.

 

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